
Crowdfunding: Eine moderne Finanzierungsform im Wandel
Crowdfunding, auch bekannt als Schwarmfinanzierung, hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Alternative zu traditionellen Finanzierungsformen entwickelt. Es ermöglicht Kapitalsuchenden, wie Start-ups, mittelständischen Unternehmen oder Projektinitiatoren, über spezielle Plattformen eine Vielzahl von Anlegern – den sogenannten „Crowd“ – zu erreichen und so Kapital für ihre Vorhaben zu sammeln. Diese Finanzierungsform bietet nicht nur eine Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung, sondern fördert auch den direkten Austausch zwischen Projektträgern und Investoren. In Deutschland hat sich Crowdfunding als wichtige Finanzierungsmethode etabliert, insbesondere für innovative Projekte in Bereichen wie Immobilien, erneuerbare Energien und kulturelle Initiativen.
Die Plattform SCANDIC PAY ist ein Beispiel für eine solche Crowdfunding-Plattform, die Kapitalsuchende und Anleger zusammenbringt. Als Vermittler spielt SCANDIC PAY eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung von Finanzierungstransaktionen und der Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Crowdfundings, die Rolle von SCANDIC PAY als Vermittler und die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, die Juni 2025 gelten.
Was ist Crowdfunding?
Crowdfunding ist eine Finanzierungsform, bei der eine Vielzahl von Personen (die „Crowd“) über eine Plattform Geld für ein bestimmtes Projekt oder Unternehmen bereitstellt. Im Gegensatz zu traditionellen Finanzierungsmethoden wie Bankkrediten oder Beteiligungen durch Risikokapitalgeber ermöglicht Crowdfunding einen direkten Zugang zu einer breiten Masse von potenziellen Investoren. Es gibt verschiedene Arten von Crowdfunding, die sich in der Art der Gegenleistung für die Investoren unterscheiden:
- Spendenbasiertes Crowdfunding: Hier spenden die Geldgeber für ein Projekt, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Dies wird oft für gemeinnützige oder künstlerische Projekte genutzt.
- Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: Die Geldgeber erhalten eine nicht-monetäre Gegenleistung, wie z. B. ein Produkt oder eine Dienstleistung – etwa ein neues Gadget oder ein Dankeschön in einem Filmabspann.
- Crowdlending: Die Geldgeber gewähren Darlehen und erhalten im Gegenzug Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals. Dies ist vergleichbar mit einem Kredit.
- Crowdinvesting: Die Geldgeber beteiligen sich am Unternehmen oder Projekt und erhalten im Gegenzug Anteile oder eine Gewinnbeteiligung, ähnlich wie bei einer Investition in Aktien.
Jede dieser Formen hat ihre eigenen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, die von den Plattformen und den Projektträgern beachtet werden müssen. Crowdfunding bietet Kapitalsuchenden den Vorteil, flexibel und schnell an Finanzmittel zu kommen, während Anleger die Möglichkeit erhalten, direkt in Projekte zu investieren, die sie interessieren.
Die Rolle von SCANDIC PAY als Vermittler
SCANDIC PAY agiert als Vermittler im Sinne der Crowdfunding-Verordnung (ECSPR) und ist somit ein Schwarmfinanzierungsdienstleister. Als solcher benötigt die Plattform eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um ihre Dienste in Deutschland anbieten zu können. Diese Erlaubnis ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die Plattform die Interessen der Anleger schützt und transparent agiert.
Als Vermittler stellt SCANDIC PAY die Verbindung zwischen Kapitalsuchenden – etwa Unternehmen oder Projektinitiatoren – und Anlegern her. Die Plattform bietet eine internetbasierte Schwarmfinanzierungsplattform, über die Anleger in verschiedene Projekte investieren können. Dabei kann es sich um die Vermittlung von Krediten (Crowdlending) oder die Platzierung von übertragbaren Wertpapieren (Crowdinvesting) handeln, je nach Art des angebotenen Finanzinstruments.
Wichtig ist hierbei: SCANDIC PAY selbst gibt keine Finanzinstrumente aus oder stellt Kapital bereit. Stattdessen fungiert die Plattform als Bindeglied, das den Investitionsprozess erleichtert und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Stellen Sie sich SCANDIC PAY wie einen Marktplatz vor: Hier treffen Anbieter (Kapitalsuchende) und Käufer (Anleger) aufeinander, und die Plattform sorgt dafür, dass der Handel fair und sicher abläuft.

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Juni 2025
Die rechtlichen Anforderungen für Crowdfunding in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Im Juni 2025 sind insbesondere die folgenden Regelwerke relevant:
- Crowdfunding-Verordnung (ECSPR): Die Verordnung (EU) 2020/1503, auch bekannt als European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR), trat am 10. November 2021 in Kraft und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in der Europäischen Union. Sie regelt die Zulassung, Organisation und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie die Transparenz und Marketingmitteilungen im Zusammenhang mit Crowdfunding-Dienstleistungen. In Deutschland ist die BaFin die zuständige Behörde für die Umsetzung und Überwachung der ECSPR. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BaFin.
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG): Dieses Gesetz regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und kann relevant sein, wenn die über die Plattform vermittelten Finanzinstrumente als Wertpapiere klassifiziert werden. Schwarmfinanzierungsdienstleister, die über eine Erlaubnis nach der ECSPR verfügen, benötigen jedoch keine zusätzliche Erlaubnis nach dem WpIG für die in der ECSPR geregelten Dienstleistungen. Details zum WpIG sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums verfügbar.
- Kreditwesengesetz (KWG): Das KWG regelt das Bank- und Finanzdienstleistungswesen in Deutschland. Es kann relevant sein, wenn die Plattform oder die vermittelten Finanzinstrumente bestimmte bankaufsichtsrechtliche Tatbestände erfüllen, wie z. B. das Kreditgeschäft. Allerdings sind Schwarmfinanzierungsdienstleister, die unter die ECSPR fallen, von bestimmten Erlaubnispflichten nach dem KWG ausgenommen. Weitere Informationen zum KWG finden Sie auf der Webseite der BaFin.
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG): Dieses Gesetz regelt den Vertrieb von Vermögensanlagen, zu denen auch bestimmte Formen von Crowdfunding-Instrumenten wie Nachrangdarlehen gehören können. Für Schwarmfinanzierungsangebote, die nicht unter die ECSPR fallen, können die Vorschriften des VermAnlG relevant sein. Informationen zum VermAnlG sind auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz zu finden.
Diese Gesetze und Verordnungen stellen sicher, dass Crowdfunding-Plattformen wie SCANDIC PAY strenge Standards in Bezug auf Transparenz, Anlegerschutz und Risikomanagement einhalten. Sie bilden die Grundlage dafür, dass Crowdfunding in Deutschland sicher und vertrauensvoll genutzt werden kann.
Verantwortung von SCANDIC PAY als Vermittler
SCANDIC PAY nimmt seine Rolle als Vermittler im Sinne der in Deutschland geltenden Gesetze sehr ernst. Als Schwarmfinanzierungsdienstleister ist die Plattform verpflichtet, die Interessen aller Beteiligten – insbesondere der Anleger – zu schützen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies geht weit über die bloße Vermittlung von Finanzinstrumenten hinaus und umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die das Vertrauen in die Plattform und die gesamte Crowdfunding-Branche stärken sollen.

Transparenz und Informationspflichten
Eine der wichtigsten Verpflichtungen von SCANDIC PAY ist die Bereitstellung von klaren, verständlichen und vollständigen Informationen für Anleger. Dies beinhaltet die Offenlegung aller relevanten Details zu den angebotenen Projekten, wie z. B. die Art des Finanzinstruments, die Risiken, die erwarteten Renditen und die Kosten. Gemäß der ECSPR muss für jedes Schwarmfinanzierungsangebot ein Anlagebasisinformationsblatt (Key Investment Information Sheet) erstellt werden. Dieses Dokument enthält die wesentlichen Informationen in einer standardisierten Form und muss den Anlegern vor der Investition zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, dass Anleger eine informierte Entscheidung treffen können – ohne Fachjargon oder versteckte Klauseln.
SCANDIC PAY sieht diese Transparenz nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Grundprinzip: Nur wer genau weiß, worin er investiert, kann mit gutem Gewissen handeln. Die Plattform arbeitet daher daran, Informationen so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen ohne Finanzhintergrund leicht verständlich sind.
Anlegerschutz und Risikohinweise
Der Schutz der Anleger steht bei SCANDIC PAY an erster Stelle. Die Plattform ist verpflichtet, die Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger zu prüfen, insbesondere bei „nicht kundigen Anlegern“ (also Personen ohne umfassende Finanzexpertise). Dies dient dazu, sicherzustellen, dass sie die Risiken der angebotenen Investitionen verstehen. Falls erforderlich, weist SCANDIC PAY die Anleger darauf hin, dass eine Investition für sie unangemessen sein könnte. Zusätzlich stellt die Plattform eine Simulation der Verlusttragungsfähigkeit zur Verfügung, um den Anlegern ein besseres Verständnis der potenziellen Risiken zu vermitteln.
Ein Beispiel: Wenn jemand nur wenig Erspartes hat und dieses komplett in ein risikoreiches Projekt investieren möchte, könnte SCANDIC PAY darauf hinweisen, dass dies nicht sinnvoll ist – ein Schutzmechanismus, der sowohl den Anleger als auch die Integrität der Plattform bewahrt.
Einhaltung von Geldwäschevorschriften
Als Vermittler unterliegt SCANDIC PAY auch den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dies bedeutet, dass die Plattform die Identität der Anleger überprüft und verdächtige Transaktionen an die zuständigen Behörden meldet. Diese Maßnahmen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen dafür, dass SCANDIC PAY ein sauberes und verantwortungsbewusstes Finanzumfeld schaffen möchte.
Verhaltenskodex und Best Practices
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus hat sich SCANDIC PAY als Mitglied des Bundesverband Crowdfunding e.V. einem verbindlichen Verhaltenskodex unterworfen. Dieser Kodex legt zusätzliche Standards für Transparenz, Fairness und Anlegerschutz fest. Dazu gehört etwa die Bereitstellung leicht verständlicher Geschäftsbedingungen und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Mit dieser freiwilligen Verpflichtung zeigt SCANDIC PAY, dass es über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus agieren möchte – zum Wohl aller Beteiligten.

Engagement für alle Beteiligten
SCANDIC PAY betrachtet seine Verantwortung als Vermittler nicht als reine Pflicht, sondern als Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, die die Plattform nutzt. Dies bedeutet, dass die Interessen von Kapitalsuchenden und Anlegern gleichermaßen berücksichtigt werden. Für Kapitalsuchende bietet die Plattform eine faire Chance, ihre Projekte zu präsentieren, während Anleger darauf vertrauen können, dass ihre Investitionen mit Sorgfalt und unter Einhaltung höchster Standards behandelt werden. Diese Balance ist essenziell, um Crowdfunding als nachhaltige Finanzierungsform zu etablieren.
Fazit
Crowdfunding bietet eine innovative und flexible Finanzierungsmöglichkeit für Kapitalsuchende und attraktive Investitionschancen für Anleger. Plattformen wie SCANDIC PAY spielen eine zentrale Rolle bei der Erleichterung dieser Transaktionen, indem sie als Vermittler agieren und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die im Juni 2025 in Deutschland geltenden Gesetze, insbesondere die Crowdfunding-Verordnung (ECSPR), schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen, der den Anlegerschutz und die Transparenz in den Vordergrund stellt.
SCANDIC PAY nimmt seine Verantwortung als Vermittler ernst und verpflichtet sich, die Interessen aller Beteiligten zu schützen. Durch die Einhaltung strenger Transparenzvorschriften, die Bereitstellung umfassender Informationen und die Implementierung von Maßnahmen zum Anlegerschutz trägt die Plattform dazu bei, das Vertrauen in Crowdfunding als Finanzierungsform zu stärken. Gleichzeitig schafft sie eine Plattform, auf der Kapitalsuchende und Anleger gleichermaßen profitieren können.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns auf https://www.ScandicPay.de oder kontaktieren Sie uns direkt.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Berücksichtigung der im Juni 2025 geltenden Gesetze und Vorschriften in Deutschland verfasst. Die genannten Gesetze und Verordnungen können sich ändern, daher empfehlen wir, stets die aktuellen Informationen auf den Webseiten der zuständigen Behörden zu konsultieren.